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Pfoten-Huta – ersetzt die Aktuelle AGB und ist gültig ab 01.10.2025
1. Aufnahmebedingungen & Voraussetzungen
- Die Pfoten-Huta betreut Hunde in einem familiären Rahmen mit viel Sorgfalt, Erfahrung und Herz.
- Vor der regulären Aufnahme ist ein Probetag erforderlich; für Ferienhunde zusätzlich eine Probenacht.
- Eine regelmässige Betreuung von mindestens zwei Tagen pro Woche wird erwünscht, um eine stabile Gruppenstruktur zu fördern.
- Für die Aufnahme sind ein vollständiger Impfschutz, aktuelle Entwurmung und Flohbehandlung Voraussetzung.
- Die Halterin bzw. der Halter verpflichtet sich, sämtliche Angaben zur Gesundheit, zum Verhalten und zur Läufigkeit des Hundes vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben.
2. Sicherheit & Verhalten
- Aus Rücksicht auf Menschen und Tier sind die Hunde beim Bringen und Abholen stets an der Leine zu führen.
- Um Aufregung zu vermeiden, sollten Begrüssungen und Verabschiedungen ruhig und kontrolliert erfolgen.
- Die Pfoten-Huta behält sich vor, bei Verdacht auf tierschutzrelevantes Verhalten durch Halterinnen oder Halter das zuständige kantonale Veterinäramt zu informieren.
3. Notfälle
- Im Falle eines medizinischen Notfalls sind wir berechtigt, eine Tierarzt Praxis zu konsultieren. Die entstehenden Kosten trägt die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.
- Die Pfoten – Huta übernimmt keine Haftung für Allgemeine Verletzungen, Krankheiten, das Entlaufen des Hundes oder sonstige Vorfälle.
- Der Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung mit Deckung für Schäden durch das Tier ist Voraussetzung für die Betreuung.
4.Haftungsausschluss
Allgemeine Haftung
„Die Pfoten – Huta“ übernimmt die Betreuung der Hunde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während des Aufenthalts des Hundes Verletzungen, Erkrankungen, Auseinandersetzungen mit anderen Hunden oder das Entlaufen des Hundes nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
. Haftungsbeschränkung
Die Huta haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch „Die Pfoten – Huta“ oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
. Tierärztliche Versorgung
Sollte ein Hund während des Aufenthalts erkranken oder sich verletzen, ist „Die Pfoten – Huta“ berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl aufzusuchen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter. Die Huta verpflichtet sich, den Halter unverzüglich über die Maßnahme zu informieren, sofern dies zumutbar ist.
. Haftpflichtversicherung
Der Tierhalter versichert, dass für den betreuten Hund eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden, die durch den Hund während der Betreuungszeit verursacht werden (z. B. an anderen Hunden, Personen oder Sachen), sind vom Halter bzw. dessen Versicherung zu tragen.
. Freilauf / Entlaufen
Sofern der Tierhalter dem Freilauf oder Spiel mit anderen Hunden ausdrücklich zugestimmt hat, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Für das Entlaufen des Hundes bei angemessener Sicherung übernimmt die Huta keine Haftung, es sei denn, der Vorfall beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5. Preise & Zahlungsmodalitäten
- Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäss Website oder schriftlicher Vereinbarung.
- Die Rechnungsstellung erfolgt bei Wöchentlichen Betreuung monatlich. Der Betrag ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben.
- Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Medikamente, Sonderbetreuung) werden auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen.
- Für externe Ferienhunde oder einzelne Betreuungstage ist der gesamte Betrag spätestens bei Abholung des Hundes fällig.
6. Abmeldungen & Vertragsbeendigung
- Ferienabwesenheiten für die Tageshunde sind mindestens 2 Monate im Voraus, einzelne freie Betreuungstage mindestens 1 Monat vorher mitzuteilen.
- Bei nicht fristgerechter Abmeldung behalten wir uns vor, 50 % der reservierten Betreuungskosten in Rechnung zu stellen.
- Eine ordentliche Kündigung des Betreuungsverhältnisses ist jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail möglich.
7. Bild- und Videoaufnahmen
- Während der Betreuung können Fotos oder Videos Ihres Hundes entstehen, die zu Dokumentations- oder Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) verwendet werden.
- Falls Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
8. Änderungen der AGB und Preise
- Die Pfoten-Huta behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Preise bei Bedarf anzupassen.
- Änderungen werden den Kundinnen und Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und treten 60 Tage nach Bekanntgabe in Kraft.
Rämi Bünter
Alte Zofingerstrasse 1
4663 Aarburg, Schweiz
Handy: 079 930 56 94
Email: [email protected]
Öffnungszeiten
Abhol und Bringzeiten
Montag – Freitag
Morgens 06.30 – 07.30 / 11.15 - 11.45
Nachmittags 13.30 - 14.00 / 17.00 – 18.30
Samstag nach Absprache
Sonntag geschlossen